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Visum & Reisepass
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Visum und Reisepass
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Einreisebeschränkungen: Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden.
Anmerkung: Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an. Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Einreise verweigert. Sonderregelungen gelten für Hongkong (s. Hongkong) und Macau (s. Macau).
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.
Einreise mit Kindern: Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild (auch Säuglinge). Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Reisepaß haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Reisepaß verfügt, sondern in den Reisepaß eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Paß ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepaß des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert. Österreicher: Eigener Reisepaß. Schweizer: Eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 15 Tagen: Brunei, Japan, San Marino (30 Tage) und Singapur.
Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden. Diese Bestimmungen gelten für Staatsbürger aus den USA nur am Flughafen von Beijing.
Visaarten: Touristen-, Gruppen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren: Deutsche: Touristen- und Geschäftsvisum: 20 € (einmalige Einreise), 30 € (zweimalige Einreise), 40 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 60 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 30 € (einmalige Einreise). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 30 € pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 20 € pro Person.
Österreicher: Touristen- und Geschäftsvisum: 30 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise), 60 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 90 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 33 € pro Person, innerhalb von 3 Tagen: 23 € pro Person.
Schweizer: Touristen- und Geschäftsvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 75 CHF (zweimalige Einreise), 100 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 150 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig). Gruppenvisum: 40 CHF pro Person (einmalige Einreise). Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag: 20 CHF pro Person, innerhalb von 2 Tagen: 10 CHF pro Person.
Für Reisen nach Hongkong gelten je nach Nationalität und Visaart unterschiedliche Gebühren, Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer: 3 Monate (einmalige Einreise), 6 Monate (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisa: unterschiedlich. Transitvisa werden meistens auf maximal 7 Tage ausgestellt. Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung.
Unterlagen: Touristenvisum: (a) ausgefülltes Antragsformular. (b) Paßfoto. (c) Reisepaß, der mind. noch 6 Monate gültig ist und mit mindestens 1 leeren Seite (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigungen für Hotel und Flug. (f) Gebühr (in bar oder mit Verrechnungsscheck). (g) Für einen Aufenthalt von über 6 Monaten ist ein AIDS-Test erforderlich. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben eines Ministeriums, einer Firma oder einer offiziellen chinesischen Organisation. (i) Gruppenvisum: zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, numerierte Paßkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Zur Anforderung von Antragsformularen muß ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Anstragsteller ohne deutschen Paß benötigen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Ansonsten muß der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.
Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit: Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch 4 Arbeitstage. Eine Expreßausstellung ist gegen Aufpreis möglich: bei Zahlung von 20 € erhält man das Visum innerhalb von 2 Tagen, für 30 € am selben Tag (Annahme bis 11.30 Uhr).
Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung: (a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter. (b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich. (c) Individualreisen nach Tibet sind zur Zeit nicht möglich, nur organisierte Reisegruppen sind zugelassen. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten, der Tibet Tourism Administration oder Tibet Tourism Office erhältlich.
Hinweis: Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.
Einreise mit Haustieren: Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden. Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. Anmerkung: Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
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Weblinks
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Weitere Informationen finden Sie auch unter den hier aufgeführten Links : |
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